ÜBER UNS
Baustellenbetreuung und Sicherheitskoordination:
Ihr Partner für die professionelle Umsetzung der Baustellenverordnung
Wir setzen Ihre Wünsche gekonnt um! Wir stehen für langjährige Erfahrung und eine professionelle Arbeitsweise, wenn es um Dienstleistungen rund um das Bauen und Wohnen geht. Überzeugen Sie sich selbst von unserem zuverlässigen und kompetenten Leistungen.
Ihr Partner für die professionelle Umsetzung der Baustellenverordnung
Wir setzen Ihre Wünsche gekonnt um! Wir stehen für langjährige Erfahrung und eine professionelle Arbeitsweise, wenn es um Dienstleistungen rund um das Bauen und Wohnen geht. Überzeugen Sie sich selbst von unserem zuverlässigen und kompetenten Leistungen.
Unsere Vorteile im Überblick
Kostengünstig und Transparent
Sicherheitskoordination Anlage B und C
Sicherheitskoordination in kontaminierten Bereichen BGR 128 / DGUV Regel 101 - 004
Sachverständiger TRGS 519 Asbest Abbruch und Sanierung
TRGS 521 / TRGS 524
Serviceleistung rund ums Bauen
Langjährige Erfahrung
Kostengünstig und Transparent
Sicherheitskoordination Anlage B und C
Sicherheitskoordination in kontaminierten Bereichen BGR 128 / DGUV Regel 101 - 004
Sachverständiger TRGS 519 Asbest Abbruch und Sanierung
TRGS 521 / TRGS 524
Serviceleistung rund ums Bauen
Langjährige Erfahrung
Zusammenarbeit mit Bauspezialisten und Fachingenieuren
Baustellenbetreuung und Sicherheitskoordination:
Ihr
Partner für die professionelle Umsetzung der Baustellenverordnung
Wir stellen uns vor
Wir setzen Ihre Wünsche gekonnt um!
Wir stehen für langjährige Erfahrung und eine professionelle Arbeitsweise, wenn es um Dienstleistungen rund um das Bauen und Wohnen geht. Überzeugen Sie sich selbst von unserem zuverlässigen und kompetenten Leistungen.
Sie haben Interesse?
Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer
+49 6359 / 86282 oder unter 0172 1302060.
Wir überzeugen Sie gerne von unserer qualitativ hochwertigen Arbeit rund um den Arbeitsschutz beim Bauen, Sanieren oder Modernisieren.
Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer
+49 6359 / 86282 oder unter 0172 1302060.
Wir überzeugen Sie gerne von unserer qualitativ hochwertigen Arbeit rund um den Arbeitsschutz beim Bauen, Sanieren oder Modernisieren.
Strategie und Planung
Unsere Vorteile im Überblick:
Kostengünstig und Transparent
Sicherheitskoordination Anlage B und C Sicherheitskoordination in kontaminierten Bereichen BGR 128 / DGUV Regel 101-004 / TRGS 524
Sachverständiger TRGS 519 Asbest
Abbruch und Sanierung
Dienstleistung rund ums Bauen
Langjährige Erfahrung
Zusammenarbeit mit Bauspezialisten und Fachingenieuren
Unsere Leistungen im Überblick
Koordination Planungsphase:
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. Beratung zur Sicherheit des späteren Gebäudes (nach Arbeitsstättenverordnung).
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude.
Erstellung der Baustellenordnung. Erstellung von notwendiger Notfallplanung für die Baustelle.
Koordination Ausführungsphase:
Beratung bei der Baustelleneinrichtung. Aushang des SiGePlanes, der Baustellenordnung und der Notfallplanung. Einweisung der Nachunternehmer in die baustellenspezifischen Gefahren und Regeln. Koordination der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen. Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes. Protokollerstellung bei Bedarf.
Unsere Leistungen im Überblick
Vor dem Beginn von Arbeiten in Bereichen, in denen eine Kontaminierung durch Gefahrstoffe nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Auftraggeber eine Erkundung der vermuteten Gefahrstoffe und eine Abschätzung der von diesen im Sinne der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes möglicherweise ausgehenden Gefährdung vorzunehmen oder durchführen zu lassen. Er hat die Ergebnisse dieser Erkundungen zu dokumentieren und allen Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen
Unsere Leistungen im Überblick
Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung. Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen gilt die TRGS 517.
Sachverständiger